Sanktionen
Warum der Sanktionsparagraph (§ 31 SGB II) ausgesetzt werden muss


In unserer Broschüre zu Sanktionen haben wir die Ergebnisse von drei Befragungen und Schlussfolgerungen dokumentiert. (2. leicht überarbeitete und ergänzte Auflage)

Mit unserer Broschüre schließen wir eine mehrmonatige Erhebung zu den Erfahrungen mit Sanktionen und der Sanktionspraxis der JobCenter ab. Die Broschüre trägt den Titel:
"Wer nicht spurt, kriegt kein Geld Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende Erfahrungen, Analysen, Schlußfolgerungen"
Achtung, zwei neue Einleger:
1. Einleger (Hinweis auf die rechtlichen Änderungen zum 1.4.2011, 1 Seite, DIN A5)
2. Einleger Dokumentation von fünf aktuellen Sanktionsfällen, Mai 2011 (9 Seiten, DIN A4)
Alles zusammen in einer pdf-Datei (1,6 MB)

In der Broschüre stellen wir die Ergebnisse dreier Befragungen vor, welche die Auswirkungen der Sanktionspraxis nach § 31 SGB II auf die Betroffenen verdeutlichen. Befragt wurden sanktionierte und nicht sanktionierte Alg-II-Beziehende sowie 28 Berliner Sozialberatungsstellen.

Die Ergebnisse zeigen: Sanktionen, also die Kürzung des Existenzminimums, aber auch schon die Androhung solcher Sanktionen beeinträchtigen in gravierender Weise den Alltag und die Lebensmöglichkeiten der Betroffenen und ihrer Familien. Die Angst, etwas falsch zu machen und die kräftezehrende Auseinandersetzung mit falschen Anschuldigungen des JobCenters lähmen die Eigenbemühungen der Erwerbslosen. Sanktionsdrohungen bevormunden diejenigen, welche sich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes ohnehin schon "gestraft" fühlen. "Spuren" tritt an die Stelle von Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und dem Aufbau einer Perspektive, die nicht nach kurzer Zeit wieder in Hartz IV führt. Selbst diejenigen, die alles tun, was das JobCenter von ihnen verlangt, sind nicht vor Sanktionen geschützt.

Kaum zu übersehen ist, dass das Drohpotential des Hartz-IV-Regimes bis in die Erwerbswelt hineinwirkt und - wie immer wieder zu hören ist - auch das Gros der Lohnabhängigen gefügig macht.

Die Ergebnisse zeigen auch: Die Sanktionspraxis der JobCenter ist von Umsetzungsfehlern und Willkür geprägt und vielfach rechtswidrig.
Dies bestätigt nicht nur die hohe Zahl erfolgreicher Widerspruchsverfahren und die noch höher liegende Zahl erfolgreicher Klagen - dies bestätigt auch die Befragung von Berliner Beratungsstellen.

Verstößt nicht der Entzug des Existenzminimums gegen die Unverletzlichkeit der Menschenwürde? Wo das Geld für Medikamente und Lebensmittel fehlt, wird die körperliche Unversehrtheit tangiert. Erst bei näherem Hinsehen erschließt sich, dass damit die Basis unserer demokratischen Gesellschaft erschüttert wird.

Aus all diesen Gründen darf es ein "Weiter so" nicht geben. Jedoch - eine schnelle Änderung des Gesetzes ist aktuell kaum zu erwarten. Daher plädieren wir für ein Aussetzen des Sanktionsparagraphen. Ein Moratorium ist nötig, um Zeit zu gewinnen - Zeit, um die in ihrem Ausmaß bislang zu wenig bekannten Mißstände in den JobCentern näher anzuschauen, Zeit, in der Erwerbslose vor diesen Mißständen geschützt werden, Zeit für eine öffentliche Debatte über den Sinn des Strafens von Erwerbslosen und Zeit für einen demokratischen Verständigungsprozess zur Zukunft des Sanktionsparagraphen.

Wir hoffen auf Ihre/eure Unterstützung, wo immer Möglichkeiten dafür bestehen.

Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen
oder als Druckexemplar per Post bestellt werden bei: Jürgen Freier, Grunewaldstr. 90, 10823 Berlin - wenn ein an Sie/Dich adressierter DIN A 4-Rückumschlag zugesandt wird, der mit 85 Cent (für 1 Broschüre) oder mit 1,40 € (für 2 oder 3 Broschüren) frankiert ist und wenn Briefmarken für die Druckkosten beigelegt werden (pro bestellter Broschüre 2 Briefmarken á 45 Cent und 2 Briefmarken á 55 Cent). Bitte wählen Sie je nach Anzahl einen ausreichend großen Rückumschlag; die Broschüre hat DIN A4 Format und ist 6 mm dick.

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